Automatische Spracherkennung für juristische Einvernahmen
✔ Spracherkennung für alle Schweizer Landessprachen
✔ Automatische Sprecher- und Sprachentrennung
✔ Lokale Installation für höchsten Datenschutz
✔ Intuitive und effiziente Nachbearbeitung
voscriba ist die Kombination aus dem lateinischen Wort "vox" (Stimme, Laut) und "scriba". Ein Scriba war im antiken Rom eine Person, die für das Schreiben und Dokumentieren von Texten, Gesetzen, Verträgen und anderen wichtigen Dokumenten verantwortlich war. voscriba ist also ein System, welches aufgezeichnete oder gesprochene Worte automatisch in schriftliche Form transkribiert und juristische Einvernahmen so digital dokumentiert.
Neue Strafprozessordnung (StPO) ab 2024
Die Strafprozessordnung (StPO) der Schweiz erfährt im Januar 2024 eine bedeutende Änderung, die das Potenzial für qualitativ und quantitativ verbesserte Einvernahmen mit sich bringt. Insbesondere betrifft dies den Artikel 78a der StPO, der die Aufzeichnung von Einvernahmen unter Verwendung technischer Hilfsmittel regelt.
Bedeutung Artikel 78a StPO
- Zeitliche Flexibilität: Anstelle einer laufenden Protokollierung während der Einvernahme kann das Protokoll auch erst danach, gestützt auf die Aufzeichnung, erstellt werden, jedoch grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach der Einvernahme.
- Verzicht auf Lesen und Unterzeichnen: Die einvernehmende Behörde kann darauf verzichten, der einvernommenen Person das Protokoll vorzulesen oder zum Lesen vorzulegen und von dieser unterzeichnen und visieren zu lassen.
- Aktenaufnahme: Die Aufzeichnung der Einvernahme wird sofort zu den Akten genommen.
Die Aufzeichnung und nachträgliche Protokollierung hat folgende Vorteile:
1. Zeitersparnis: Da die Protokollierung erst nach der Einvernahme erfolgt, verkürzt sich die Dauer der Einvernahme erheblich. Das lästige Warten auf die protokollführende Person entfällt.
2. Qualitätssteigerung: Die einvernehmende Person kann sich komplett auf die Einvernahme konzentrieren und Anschlussfragen direkt stellen, was die Qualität der Einvernahme erhöht.
3. Sachliche Grundlage: Die Aufnahme dokumentiert exakt, was gesagt wurde, wodurch Aussagen wie "so habe ich das nicht gesagt" irrelevant werden.
Herausforderungen
Die Einführung von Artikel 78a StPO bringt einige Herausforderungen mit sich:
- Fristen: Die Protokollierung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Einvernahme abgeschlossen sein.
- Aufwändige Protokollierung: Die Protokollierung ist eine repetitive Tätigkeit.
- Datenschutz: Die aufgenommenen Daten sind äusserst sensibel und unterliegen strikten Datenschutzauflagen.
- Lange und unübersichtliche Aufnahmen: Im Vergleich zu PDF-Protokollen können Aufnahmen schwer zu durchsuchen sein.
Die Lösung: voscriba
✔ Hochqualitative Spracherkennung
voscriba nutzt Schweizer Technologie für beste Ergebnisse in allen Schweizer Landessprachen und Dialekten.
✔ Automatische Erkennung verschiedener Sprecher und Sprachen
voscriba erkennt automatisch verschiedene Sprecher und Sprachen und trennt diese.
✔ Lokale Installation
Die Daten verlassen die Infrastruktur des Kunden nicht, was höchste Datenschutzanforderungen erfüllt.
✔ Intuitive Benutzeroberfläche
Eine effiziente Nachbearbeitung des Rohprotokolls ist problemlos möglich.
✔ Künstliche Intelligenz
voscriba erkennt nicht nur gesprochene Wörter, sondern setzt auch Satzzeichen und bietet korrekte Gross-/Kleinschreibung.
✔ Anpassungsfähige Spracherkennung
voscriba ermöglicht die Definition von fallspezifischen Namen und Fachbegriffen für eine robuste Erkennung.
✔ Schnelle Verarbeitung
Die automatische Verarbeitung dauert maximal genauso lange wie die Einvernahme selbst.
✔ Word-Export
voscriba ermöglicht das Speichern in einem standardisierten, kundenspezifischen Format.
✔ Zeitstempel
Jedes Wort hat einen Zeitstempel, der eine schnelle Navigation innerhalb der Aufnahme ermöglicht.
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